Lichtverschmutzung im Betrieb

Ob Laternen, Leuchtreklame oder Fassadenbeleuchtung. Die Nacht ist so grell wie noch nie. Dabei ist Dunkelheit nicht nur für Umwelt und Psyche lebenswichtig, sie spart dazu Energie und Kosten. Warum also nicht auch im Betrieb schauen, ob hier und da einfach mal das Licht ausgemacht werden kann?

Lichtverschmutzung wird allgemein als der Einfluss unnatürlicher nächtlicher Lichtquellen auf Mensch und Tier genannt. Nachtaktive Tiere werden von grellem Laternenlicht angezogen oder kollidieren tödlich mit hell illuminierten Gebäuden oder Reklamekonstrukten – populäre Beispiele sind der Post Tower in Bonn oder das Bayer-Kreuz in Leverkusen. Auch die Psyche wird durch Licht beeinflusst: Tagaktive Lebwesen wie der Mensch benötigen ein gewisses Maß an Dunkelheit, um einen ausreichenden und erholsamen Schlaf zu bekommen. Zu viel Licht, besonders blaues Licht von Displays und Monitoren, beeinflusst den Ausstoß des Hormons Melatonin, das unseren Schlafrhythmus regelt. Mittlerweile wird sogar ein Zusammenhang zwischen Lichtverschmutzung und gewissen Krebserkrankungen beforscht.
Mit dem Verbot der Glühbirne und dem Siegeszug der LED wähnte man sich angekommen im Energiespar-Wunderland, auch eine geringere Wärmeabstrahlung und neue Beleuchtungskonzepte einzelner Kommunen versprachen Besserung. Im Prinzip hat sich das Problem aber nur verlagert, denn LED-Licht leuchtet greller und in anderen Wellenlängen als das ‚alte‘ Licht von Glühlampen.

Was hat das Ganze nun mit Herausforderungen im Betrieb zu tun? Zum Einen kann ein verantwortungsvoller Umgang mit der Beleuchtung im Betrieb Kosten senken, den Ressourcenverbrauch verringern und Energie sparen. Allein aus Fragen des Umweltschutzes wäre eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema gegeben. Hier sei angemerkt, dass es bislang ein Versäumnis in der Mitbestimmung darstellt, dass Umweltschutzfragen oft der Unternehmensleitung überlassen werden. Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwar die Paragraphen 80 und 89, die das Thema Umweltschutz kurz anreißen, weder sind diese aber konkret ausformuliert noch ergeben sich hieraus klar bindende Aufgaben, die gerade in den Zeiten des Klimawandels aber essentiell wären.
Beim Thema Lichtverschmutzung könnten beispielsweise Betriebe, die keine Schichtarbeit durchführen, sich Gedanken über die nächtliche Beleuchtung von Parkplätzen, Leuchtreklamen, Zulieferungsstraßen oder Außenfassaden machen. Ist hier eine taghelle Beleuchtung notwendig? Muss das Firmenlogo auch nachts strahlen?
Da es bislang keinen nennenswert belegbaren Zusammenhang zwischen nächtlicher (Nicht-)Beleuchtung und Straftaten gibt, fällt auch das Thema Sicherheit weitestgehend unter den Tisch – vom Thema Arbeitssicherheit für nächtliche Wachdienste natürlich abgesehen.

Des Weiteren gibt es in Deutschland nach wie vor keine einheitliche rechtliche Grundlage, was die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Verkehrswegen anbelangt. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie etwa Frankreich oder Tschechien existiert kein Bundesgesetz zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Ein Gesetzesentwurf liegt zwar seit zwei Jahren vor, ist aber nicht umgesetzt. So ist es Sache der Länder und Kommunen, diese Belange zu regeln. Auch hier gibt es zwar Leitlinien, diese sind aber nicht bindend. Das Bundesland Bayern hat mittlerweile aber vorgelegt und zumindest die Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden ab 23 Uhr untersagt. Auch ist Leuchtreklame dort außerhalb von Städten in dieser Zeit verboten.
Nach einer Einschätzung des Informationsdienstes Umweltrecht e. V. gibt es in Deutschland aber bereits juristische Möglichkeiten, gegen Lichtverschmutzung vorzugehen. Besonders im Bereich Neu- und Ausbau gibt es eine Vielzahl an bereits bestehenden Umweltvorschriften, die auch auf das Thema Lichtverschmutzung Anwendung finden können. Des Weiteren bieten Organisationen wie die österreichische Umweltberatung Hilfe bei den Themen betrieblicher Umweltschutz, auch in Bezug auf Beleuchtungskonzepte.

Lichtverschmutzung nimmt zu. Lampen werden heller, energiesparender und damit vermehrt und häufiger eingesetzt. Konzepte zur besseren, nachhaltigeren Beleuchtung gibt es zwar zuhauf, werden aber aufgrund mangelnder Regelung nicht oder nur mangelhaft umgesetzt. Bis der Bund gesetzlich nachregelt, ist eine Forderung nach betrieblicher Mitbestimmung bei diesem Thema mehr als angebracht. Dies ist auch eine Frage der öffentlichen Wahrnehmung: Wir haben uns dermaßen an das nächtliche Leuchten von Laternen, Reklame und Firmenlogos gewöhnt, dass es uns natürlich vorkommt. Aber es bedroht nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unsere kulturelle Beziehung zur Nacht. In Großstädten sind jetzt schon kaum noch Sterne bei Nacht sichtbar, die Lichtglocken, die über den Städten strahlen, verhindern den Blick. Was Menschen seit Zehntausenden von Jahren bestaunen, künstlerisch, religiös, philosophisch und naturwissenschaftlich verarbeiten, droht aus unserem Blickfeld buchstäblich zu verschwinden. Lichtverschmutzung zerstört damit nicht nur Bestandteile der Umwelt, sondern auch unserer Kultur. Im Extremstfall droht unser Verhältnis zur Dunkelheit komplett zu kippen, sodass bald auch noch Werbesatelliten den Nachthimmel mit Reklame überziehen könnten.
Betriebe können hier als Vorreiter dienen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Denn sie prägen nicht nur die Einstellung ihrer Beschäftigten, sondern über Werbung und öffentliche Übernahme von Verantwortung auch das Bild von Konsumenten.

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